AGB
der Firma Bauwerk * Antonio Bauer UG * Friebelstraße 56 * 01217 Dresden
§ 1 Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommene Aufträge sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§13 BGB) und gewerblichen Kunden.
§ 2 Angebot
1. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 14 Kalendertagen.
- Ausgenommen sind spezielle Vereinbarungen die wir im Angebot separat ausweisen.
2. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich die Preise entsprechend.
3. Die noch zu ermittelnden Preis (nach Besichtigung) werden dem Auftraggeber entsprechend schriftlich mitgeteilt und sind nach Mitteilung Bestandteil des Angebots.
4. Eine Umsatzsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weitergegeben werden.
5. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausführung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechungen, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z. B. bei Behinderungen, Leistungsstörungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten (siehe § 4 Preise).
6. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden
§ 3 Art und Umfang der Leistungen
1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/ einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhält.
2. Die Leistungen werden wie im Angebot/ Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich festgelegt werden.
§ 4 Preise
1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Arbeiten die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gesondert vergütet. Es wird ein Stundensatz von 59,50 Euro vereinbart, sofern nicht ein gesondertes Angebot abgegeben wird (§ 3 Abs. 2)
3. Sollte gem. § 2 Abs. 5 keine Baufreiheit gewährleistet sein, so werden je angefangener Stunde 69,50 Euro (pro Beschäftigten) als Mehrkosten geltend gemacht.
§ 5 Witterungsbedingungen
2. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen und Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.
§ 6 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb der diese Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernimmt er die Gewähr.
2. Für Beschädigung der Leistung, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch von Auftragnehmer zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haftet dieser nicht.
3. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/ oder natürlicher, insbeson>dere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind.
4. Es gilt die Verjährungsfrist gemäß BGB.
§ 7 Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeiträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzuhalten, ist ausgeschlossen.
Etwaige Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren.
§ 8 Haftung
1. Für Schäden, die nachweislich auf den Auftragnehmer zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gemeldet werden, entfällt die Haftung.
2. Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar, soweit im Einzelfall in der Rechnung nichts anders angegeben ist. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
2. Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fahr- und Arbeitszeiten für sogenannte Fehlfahrten – also bei erfolgloser Anfahrt oder bei nur teilweise zu erledigenden Arbeiten, die nicht in die Risikosphäre des Auftragnehmers fallen, - gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
5. Folgende Umstände berechtigen zu einer Nachberechnung, entweder nach Aufmaß oder auf Zeitnachweis, sofern sie bei Abgabe des Angebotes nicht erkennbar oder aus sonstigen Gründen nicht vorhersehbar waren:
a. Nachträge und Sonderwünsche sowie Nebenleistungen, die im Sinne der VOB besondere Nebenleistungen sind.
b. Schwierig zu bearbeitende oder schwer zugängliche Räume, Gebäudestellen, Gegenstände etc.
c. Besondere Techniken oder sonstige versteckte Mängel des Bauwerks.
d. Besondere Schutzmaßnahmen.
e. Für Leistungen, die von anderen Gewerken nicht erledigt wurden und eine Behinderung darstellen bzw. zur ordentlichen Ausführung der Leistung des Auftragnehmers notwendig sind.
f. Bei sonstigen besonderen Schwierigkeiten, künstlichen Bauteilen, besonderen Maßnahmen bezüglich des Denkmalschutzes oder Ähnlichem.
g. Verzögerung der Arbeiten des Auftragnehmers über eine vereinbarte Zeit oder Zeitraum hinaus aus Gründen, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind.
6. Gemäß BGB können Abschlagsrechnungen von bis zu 100% der jeweils geleisteten Arbeit erstellt werden. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Abschlagsrechnungen sind mit Zeitpunkt ihrer Anforderung bzw. der Zustellung der Abschlagsrechnung sofort fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 5 Tagen (es sei den es wurde in der Abschlagsrechnung eine andere Frist vereinbart). Wird diese Frist überstritten, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen und erst nach Zahlungseingang fortzufahren.
7. Ist der Auftraggeber in Annahmeverzug der Leistung des Auftragnehmers, mit der Zahlung im Rückstand oder trifft eine Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers ein oder wird dem Auftragnehmer eine ungünstige Beurteilung bekannt, so sind unbeschadet der vereinbarten Bedingungen sämtliche Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Der Auftragnehmer kann weitere Leistungen verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllen verlangen, bis der Auftraggeber alle dem Auftragnehmer gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat. In diesem Falle kann der Auftragnehmer auch weitere Leistungen von Vorauszahlungen
§ 10 Eigentumsvorbehalt
2. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammen-hängende eigene Forderungen (z. B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderungen des Auftragnehmers an diesen ab.
§ 11 Schadensersatz
1. Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
2. Sollte der Auftraggeber oder Anfragender das Angebot an Dritte weitergeben oder die Informationen an Dritte, insbesondere der Konkurrenz in irgendeiner Art zugänglich machen, verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe in Höhe von 25% des Bruttoauftragsvolumens jedoch mindestens 7.000,00 € zu zahlen.
3. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Gerichtsstand
1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt gesetzlicher Gerichtsstand.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Unternehmen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Dresden/ Sachsen/ Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Wir haben jedoch das Recht, Klage gegen den Auftragnehmer auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.
3. Auf das Rechtsverständnis zwischen uns und dem Auftraggeber oder zwischen uns und Dritten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten gilt. Die Anwendung der Vorschriften des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 13 Datenspeicherung
1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen der EU-DSGVO i. V. m. dem Bundesdatenschutzgesetztes zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.
2. Die Benutzung von Anfragen oder Angeboten und des damit verbundenen Schriftwechsels des Auftragnehmers zu Werbungszwecken bedarf der schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 14 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.